Gibt es niemanden, dem Sie Ihre Personalien mitteilen könnten, - z.B. weil Sie ein parkendes Auto beschädigt haben, müssen Sie zunächst warten, in der Regel nicht länger als 30 Minuten. Dann können Sie den Unfallort verlassen, müssen aber Ihre Personalien am Unfallort hinterlassen. Anschließend müssen Sie sich unverzüglich bei der Polizei oder beim Unfallbeteiligten melden und sie die genannten Feststellungen treffen lassen.
"Unverzüglich" heißt nicht "sofort". Wenn sich der Unfall z.B. in den späten Abendstunden ereignet hat, heißt "unverzüglich" auch noch am Vormittag das nächsten Tages.
Wenn Sie sich nicht unverzüglich melden, machen Sie sich genauso wegen Unfallflucht strafbar wie wenn Sie den Unfall ohne Warten sofort verlassen hätten.