4. Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei!
Außer bei Bagatellschäden sollten Sie grundsätzlich die Polizei verständigen (Tel: 110). Konzentrieren Sie sich bei Ihrer telefonischen Meldung auf die berühmten fünf "W's":
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte?
Wer sind Sie?
Warten auf Rückfragen!
Wenn Personen verletzt wurden, ist die Benachrichtigung der Polizei selbstverständlich. Die Polizei übernimmt die Organisation der medizinischen Rettungskette.
Wenn sich bei Bagatellschäden Sie und der Unfallgegner dazu entschließen, die Polizei nicht zu verständigen, fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Es empfiehlt sich, hierfür das Formular des europaweit gültigen Unfallberichts zu verwenden(steht unter Download zur Verfügung), wovon Sie zwei Exemplare stets im Auto haben sollten.
Wichtiger Hinweis:
Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zum Unfallhergang. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern. Ihr Schweigen darf niemals gegen Sie verwendet werden, Ihre wahrheitsgemäßen Angaben oder Ihr Lügen dagegen sehr wohl! Wenn Sie schweigen, machen Sie von einem Grundrecht Gebrauch. Wenn Sie reden, verlieren Sie Rechte.